«Viele kleine Menschen 
an vielen kleinen Orten, 
die viele kleine Dinge tun, 
verändern das Angesicht der Welt!» 

Sprichwort der Xhosa

Die gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft Sonnhalde wurde im August 2019 von Katrin Kohler, Noah Müller, Christoph Jacoby und Angela von Däniken gegründet. 

Katrin Kohler, 52, Mitglied Vorstand
Kindergärtnerin und Schulische Heilpädagogin. Langjährige Erfahrung in der Arbeit im Kindergarten- und Sonderschulalltag.

«Ich hatte schon immer gern ein offenes Haus. Nun freue ich mich darauf, dies an einem passenden Ort zusammen mit Menschen aller Altersstufen weiterführen und erweitern zu können. Ich stelle mir vor, gemeinsame Aussen- und Innenräume zu bewirtschaften und gleichzeitig die Möglichkeit zu haben, meine eigenen Spaghetti zu kochen.»

Noah Müller, 32, Mitglied Vorstand
Architekt und Teilhaber des Architekturbüros «ArchitekturKollektiv».

«Früher wohnte man im Sinne des Stöckli-Prinzips in einer Schicksalsgemeinschaft. Später zogen junge Familien auf`s Land auf der Suche nach der Familienidylle. Meine Vision von Wohnen und Familie ist die Wahlgemeinschaft, sprich die WG. Wenn das Teilen über die Wohnung hinaus geht, umso besser.»

Christoph Jacoby, 61, Präsident Vorstand
Kaufmann mit langjähriger Erfahrung im internationalen Handel.

«Heute widme ich mich zu grossen Teilen der Natur (Gärtnern, Käsen, Alpsommer mit Ziegen). Gemeinsam mit anderen Menschen verschiedenen Alters und Herkunft eine Wohnform finden, arbeiten, musizieren und die Zeit verbringen, einen grossen Gemeinschaftsgarten nach Permakultur-Grundsätzen aufbauen und pflegen, mich bei Bedarf auch in meine eigenen vier Wände zurückziehen, im Alter in einer lebendigen Gemeinschaft aufgehoben sein – meine Vision.»

Angela von Däniken, 30, Vizepräsidentin Vorstand
Architektin und Teilhaberin des Architekturbüros «ArchitekturKollektiv».

«Wie leben und Kinder grossziehen in einer Welt die über ihre Verhältnisse konsumiert? Ich bin überzeugt, dass uns ein Wandel nur in der Gemeinschaft gelingt. Und wir dadurch mehr Lebensqualität gewinnen.»

 

Das oberste Organ der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft ist die Genossenschaftsversammlung, in der jeder Genossenschafter und jede Genossenschafterin ein Stimmrecht besitzt. Die Versammlung wählt den Vorstand, welche die operativen Aufgaben übernimmt. Dieser leitet die Genossenschaft strategisch und operativ. Wichtige Geschäfte werden der Genossenschaftsversammlung zur Abstimmung unterbreitet. Das ist alles in unseren Statuten festgehalten. 

Mitglied des Vorstandes sind: Christoph Jacoby, Barbara Rödlach, Brigitte Gross und Noah Müller.

Der Vorstand wählt und beauftragt die Mitglieder der Kommissionen. Arbeitsgruppen können durch den Vorstand, durch Kommissionen oder durch Mitglieder der Wohnbaugenossenschaft zur Bearbeitung eines Themenbereichs gegründet werden. Ideen und Konzepte aus den Arbeitsgruppen werden im Plenum diskutiert und anschliessend durch die AG entsprechend den Inputs weiterentwickelt. Auch die Kommissionen können die Meinung des Plenums zur Entscheidungsfindung einholen. 

Das Plenum ist das Gefäss für den partizipativen Prozess. Hier wird nach einem Konsens gesucht und ein gemeinsames Verständnis entwickelt, beispielsweise in Form eines Workshops.

Die Organisation der Genossenschaft wird im Organisationsreglement festgeschrieben, welches noch zu erarbeiten ist. 

Die Arbeitsgruppen findest du hier. Inhalt ist in Bearbeitung. 

Mit einem Anteilsschein A im Wert von 1’000 CHF kannst du Teil der Genossenschaft Sonnhalde werden. Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht in der Genossenschaftsversammlung.

Schick den ausgefüllt Anteilsschein A an info@sonnhaldeworb.ch

Unsere Statuten findest du hier.

Ob du Genossenschafter:in bist oder nicht, du kannst am Prozess der Entwicklung mitmachen. Melde dich für unseren Newsletter an, damit du über alle Veranstaltungen informiert wirst. Diese findest du auch hier

Genossenschafter:innen die auf dem Sonnhalde-Areal wohnen werden, sind gemäss den Statuten der WBG Sternen verpflichtet, anteilmässig zur belegten Wohnfläche, Anteilkapital «A» zu zeichnen. Die Höhe der Anteilsscheine hängt von der Grösse und dem Ausbaustandard der Wohneinheit ab und trägt massgeblich zur Finanzierung der Liegenschaft bei. 

Die zu zeichnenden Anteile sollten Fr. 35 000.- für eine 70 m2 3-Zimmerwohnung nicht überschreiten. Für Familien oder Menschen denen nachweislich die Finanzen für die Zeichnung dieser Anteilscheine nicht zur Verfügung stehen, wird ein Solidaritätsfonds geäufnet. Solltest du die benötigten Anteilscheine nicht vollständig aus eigenen Mitteln bezahlen können, nimm mit uns Kontakt auf. Wir werden dir behilflich sein Wege zu finden, um eine individuelle Lösung zu gestalten. 

Zur Zeit werden noch keine Wohnungen vergeben. Ein Vermietungsreglement, welches noch zu erarbeiten ist, wird die Vergabe der Wohnungen regeln. Eine hohe Durchmischung der zukünftigen Bewohner:innen wird angestrebt. 

Bist du auf der Suche nach einer nachhaltigen und klar fokussierten Geldanlage? Dann bist du bei uns genau richtig. Die Anteilscheine B sind für Darlehensgeber:innen mit längerfristigem Horizont reserviert. 

Diese können auf Wunsch verzinst werden (wenn es die finanzielle Situation der Genossenschaft erlaubt) und sind mit einer Frist von maximal drei Jahren kündbar. Damit wollen wir das benötigte Eigenkapital von 20% der Investitionskosten decken. Das Fremdkapital von 80% wird durch Darlehen, den Fond de Roulement und 1. und 2. Hypotheken finanziert.   

Genossenschafter*innen die auf dem Sonnhalde-Areal wohnen werden, sind gemäss den Statuten der WBG Sonnhalde verpflichtet, anteilmässig zur belegten Wohnfläche, Anteilkapital «A» zu zeichnen. Zusätzlich können Genossenschafter*innen und Interessierte Anteilkapital «B» zeichnen, welches auf Wunsch verzinst wird und mit einer Frist von maximal drei Jahren kündbar ist. Damit wollen wir das benötigte Eigenkapital von 20% der Investitionskosten decken. Das Fremdkapital von 80% wird durch Darlehen, den Fond de Roulement und 1. und 2. Hypotheken finanziert.