«Viele kleine Menschen
an vielen kleinen Orten,
die viele kleine Dinge tun,
verändern das Angesicht der Welt!»
Sprichwort der Xhosa
Der Vorstand besteht aus
- Christoph Jacoby, Präsident
- Barbara Rödlach
- Brigitte Gross
Das oberste Organ der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft ist die Genossenschaftsversammlung, in der jeder Genossenschafter und jede Genossenschafterin ein Stimmrecht besitzt. Die Versammlung wählt den Vorstand, welche die operativen Aufgaben übernimmt. Dieser leitet die Genossenschaft strategisch und operativ. Wichtige Geschäfte werden der Genossenschaftsversammlung zur Abstimmung unterbreitet. Das ist alles in unseren Statuten festgehalten.
Mitglied des Vorstandes sind: Christoph Jacoby, Barbara Rödlach, Brigitte Gross.
Der Vorstand wählt und beauftragt die Mitglieder der Kommissionen. Arbeitsgruppen können durch den Vorstand, durch Kommissionen oder durch Mitglieder der Wohnbaugenossenschaft zur Bearbeitung eines Themenbereichs gegründet werden. Ideen und Konzepte aus den Arbeitsgruppen werden im Plenum diskutiert und anschliessend durch die AG entsprechend den Inputs weiterentwickelt. Auch die Kommissionen können die Meinung des Plenums zur Entscheidungsfindung einholen.
Das Plenum ist das Gefäss für den partizipativen Prozess. Hier wird nach einem Konsens gesucht und ein gemeinsames Verständnis entwickelt, beispielsweise in Form eines Workshops.
Die Organisation der Genossenschaft wird im Organisationsreglement festgeschrieben, welches noch zu erarbeiten ist.
Die Arbeitsgruppen findest du hier.
Mit einem Anteilsschein A im Wert von 1’000 CHF kannst du Teil der Genossenschaft Sonnhalde werden. Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht in der Genossenschaftsversammlung.
Schick den ausgefüllt Anteilsschein A an info@sonnhaldeworb.ch
Unsere Statuten findest du hier.
Ob du Genossenschafter:in bist oder nicht, du kannst am Prozess der Entwicklung mitmachen. Melde dich für unseren Newsletter an, damit du über alle Veranstaltungen informiert wirst. Diese findest du auch hier.
Genossenschafter:innen die auf dem Sonnhalde-Areal wohnen werden, sind gemäss den Statuten der WBG Sternen verpflichtet, anteilmässig zur belegten Wohnfläche, Anteilkapital «A» zu zeichnen. Die Höhe der Anteilsscheine hängt von der Grösse und dem Ausbaustandard der Wohneinheit ab und trägt massgeblich zur Finanzierung der Liegenschaft bei.
Für Familien oder Menschen denen nachweislich die Finanzen für die Zeichnung dieser Anteilscheine nicht zur Verfügung stehen, wird ein Solidaritätsfonds geäufnet. Solltest du die benötigten Anteilscheine nicht vollständig aus eigenen Mitteln bezahlen können, nimm mit uns Kontakt auf. Wir werden uns darum bemühen, Wege zu finden, um eine individuelle Lösung zu gestalten.
Zur Zeit werden noch keine Wohnungen vergeben. Ein Vermietungsreglement, welches noch zu erarbeiten ist, wird die Vergabe der Wohnungen regeln. Eine hohe Durchmischung der zukünftigen Bewohner:innen wird angestrebt.
Bist du auf der Suche nach einer nachhaltigen und klar fokussierten Geldanlage? Dann bist du bei uns genau richtig. Die Anteilscheine B sind für Darlehensgeber:innen mit längerfristigem Horizont reserviert.
Wenn es die finanzielle Situation der Genossenschaft erlaubt, werden sie verzinst. Die konkreten Bedingungen sind in den Statuten festgelegt.
Genossenschafter:innen die auf dem Sonnhalde-Areal wohnen werden, sind gemäss den Statuten der WBG Sonnhalde verpflichtet, anteilmässig zur belegten Wohnfläche, Anteilkapital «A» zu zeichnen. Zusätzlich können Genossenschafter:innen und Interessierte Anteilkapital «A» oder «B» zeichnen oder langfristige Darlehen gewähren. Damit wollen wir das benötigte Eigenkapital von 20% der Investitionskosten decken. Das Fremdkapital von 80% wird durch Darlehen, den Fond de Roulement und 1. und 2. Hypotheken finanziert.